Immobilienbewertung

Immobilienbewertung:

Warum die kostenlose Immobilienbewertung beim Hausverkauf sinnvoll ist?

Wenn Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus verkaufen wollen, gehört die Bildung einer Kaufpreisvorstellung zu Ihren ersten Aufgaben. Dabei sollte Ihr angesetzter Verkaufspreis möglichst realistisch sein. Ist Ihr Preis für den Verkauf zu hoch, werden Sie sich schwer tun, Ihre Immobilie zeitnah zu vermarkten. Ist sie zu niedrig, finden Sie zwar schnell Interessenten, verkaufen dann aber womöglich „unter Wert“. Die Kenntnis des „richtigen“ Immobilienwertes ist daher eine entscheidende Voraussetzung für einen realistischen Verkaufspreis und dafür, dass der Verkauf Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstückes erfolgreich und gewinnbringend gelingt.


Die Immobilienbewertung ist eine Kunst für sich, denn es sind viele Faktoren, die den Wert eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung beeinflussen. Man muss diese Einflussfaktoren nicht nur kennen, sondern auch korrekt einzuschätzen wissen, um zu einem möglichst aussagefähigen Verkehrswert zu gelangen. Wenn Sie dafür Experten einsetzen, haben Sie üblicherweise mit nicht unerheblichen Kosten für die Bewertung zu rechnen. Viele Verkäufer wünschen sich naturgemäß eine kostenlose Immobilienbewertung – online oder persönlich. Die gibt es zwar, doch nicht jede Offerte für eine solche Immobilienbewertung ist auch zielführend. Nutzen Sie diese Chance bei mir, um sich Ihre Wohnung oder Ihr Haus kostenlos bewerten lassen zu können.


Was ist ein Verkehrswert und wann sollte man ihn ermitteln? Der Begriff bezeichnet den nach der aktuellen Marktlage erzielbaren Preis für eine Immobilie. Deshalb wird anstelle dessen häufig auch der Begriff Marktwert verwendet.

Doch wann sollte man ihn ermitteln? Tatsächlich kann dies in ganz unterschiedlichen Fällen Sinn machen. Beispielsweise sollte man ihn sehr genau kennen, wenn man plant, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen. Denn nur so weiß man, was man wirklich dafür verlangen kann.
Auch wenn eine Immobilie Gegenstand einer Scheidung oder Erbauseinandersetzung ist, sollte man grundsätzlich ebenfalls den entsprechenden Verkehrswert ermitteln. Denn kennen alle beteiligten Personen den exakten Wert der Immobilie, können diese auf einer gemeinsamen Grundlage miteinander verhandeln und so möglichen Konflikten vorbeugen. Zudem kann es auch sein, dass man den Verkehrswert ermitteln muss, wenn eine Bank oder Versicherung den genauen Wert der Immobilie bestimmen möchte.


Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, sollte zunächst einmal die folgende grundlegende Frage klären: Was ist meine Immobilie wert? Denn bevor der Verkauf tatsächlich starten kann, muss der gewünschte Verkaufspreis feststehen, damit alle Beteiligten eine gemeinsame Verhandlungsbasis haben.
„Was ist meine Immobilie wert?“ ist natürlich immer auch eine subjektive Frage. Dennoch spielen bei der Bestimmung eines Immobilienwerts für einen Verkauf in erster Linie die objektiven Faktoren eine Rolle. Dazu zählen unter anderem die Lage, Größe oder auch der Zustand der Immobilie. Kontaktieren Sie mich gerne, um kostenlos und unverbindlich eine erste Werteinschätzung von Haus oder Wohnung zu erhalten und sich endlich nicht mehr zu fragen: „Was ist meine Immobilie wert und wie finde ich es überhaupt heraus?“.

Hier ist ein Überblick über die zum Einsatz kommenden Verfahren der Wertermittlung:

1. Das Vergleichswertverfahren
Diese Methode ist sehr praxisüblich. Der Wert eines Grundstückes, Hauses oder einer Wohnung wird hier anhand möglichst zeitnaher Verkaufspreise von möglichst ähnlichen Vergleichs-Immobilien ermittelt. Abweichende Merkmale des zu bewertenden Objektes werden durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Die Anwendung des Verfahrens setzt allerdings voraus, dass genügend Vergleichs-Objekte existieren.


2. Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird bei Mietimmobilien angewandt. Hier orientiert sich die Bewertung an den erzielbaren Mieterträgen unter Abzug der Kosten für Bewirtschaftung, Finanzierung und Instandhaltung. Dabei wird der Gegenwartswert (Ertragswert) aus den zukünftig zu erwartenden Reinerträgen durch geeignete Abzinsung ermittelt.


3. Das Sachwertverfahren
Wenn das Vergleichswertverfahren wegen fehlender Daten nicht anwendbar ist, kommt bei selbst genutzten Objekten das Sachwertverfahren zum Einsatz. Hier wird der Gebäudewert anhand der Neubaukosten ermittelt, der Wert des Grundstücks wird separat festgestellt. Anschließend werden beide Werte addiert. Das Sachwertverfahren ist am wenigsten marktnah und daher für Verkaufszwecke kaum geeignet.


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